Die Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Rai wird in Italien nach wie vor über die Stromrechnung eingehoben und beläuft sich für das Jahr 2025 auf 70,00 €.
Die Rai-Gebühr muss von allen Inhabern eines TV-Geräts entrichtet werden, sofern alle Familienmitglieder ihren Wohnsitz in derselben Wohnung haben. Von jeder meldeamtlich eingetragenen Familie ist die Gebühr nur einmal pro Jahr zu entrichten.
Bürger/innen über 75 Jahre, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, sowie Personen, die zuhause kein Fernsehgerät haben, sind von der Zahlung der TV-Gebühr befreit und können somit das entsprechende Ansuchen einreichen.
Gerne können wir dabei behilflich sein. Betroffenen Kunden können sich bis zum 10.12.2024 persönlich an uns wenden - entweder direkt im Büro in Glurns und natürlich auch telefonisch (0473 057 300) oder per E-Mail (info@vion.bz.it).
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