Ein Artikel von unserem Praktikanten Alexander:
Seit 2007 ist der Strommarkt in 2 große Teile aufgeteilt. Im geschützten Markt legt die Aussichtsbehörde ARERA die Lieferungsbedingungen und Preise fest. Im freien Markt hingegen wählen Kunden ihren Stromanbieter selbst aus. Der geschützte Markt muss jedoch nicht immer am günstigsten sein, und er wird nach und nach abgeschafft.
Seit 2021 ist der geschützte Strommarkt für kleine bis mittlere Unternehmen abgeschafft. Für Privathaushalte und kleine Unternehmen soll der geschützte Markt erst ab Dezember 2023 abgeschafft werden. Wer bis dahin nicht auf den freien Markt wechselt, wird automatisch einem nationalen Anbieter zugewiesen, der die hierfür vorgesehene Ausschreibung gewonnen hat.
Kunden, die noch auf dem geschützten Markt sind, erhalten die Stromrechnung direkt vom Stromnetzbetreiber, oft erkennbar am auf der Stromrechnung angeführten Kürzel "TU.GG" ("Servizio di maggior tutela").
Was kann man tun?
Um sicherzustellen, dass man den bestmöglichen Vertrag mit guten Bedingungen erhält, kann man verschiedene Anbieter vergleichen und sich für die beste Option entscheiden, im Idealfall während man noch im geschützten Markt ist. So lässt sich vermeiden, dass der Stromvertrag einem unbekannten Anbieter zugewiesen wird.
Alle VION-Kunden befinden sich bereits heute auf dem freien Markt.
Sie interessieren sich für einen Wechsel zu VION und für unsere Tarife? Dann können Sie uns gerne kontaktieren!