Ein Artikel von unserem Praktikanten Alexander:
Fall ihr einen Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden habt und zu Hause kein Fernsehgerät benutzt, könnt ihr eine Befreiung der Fernsehgebühr beantragen.
Diese Befreiung hat eine Gültigkeit von einem Jahr, dafür darf aber kein Mitglied der meldeamtlich eingetragenen Familie ein Fernsehgerät besitzen.
Falls man über 75 Jahre alt ist und ein jährliches Einkommen von unter 8000€ hat oder ein Diplomat oder ausländisches Militärpersonal ist, kann man um Befreiung ansuchen, auch wenn man ein Fernsehgerät hat.
Man kann das online, über einen Vermittler oder über den Postweg machen. Ein Vermittler könnte zum Beispiel ein Steuerberater sein.
Die Erklärung ist einzureichen:
vom 1. Juli bis 31. Jänner, wenn für das folgende Jahr um Befreiung der Fernsehgebühr angesucht wird.
vom 1. Februar bis 30 Juni, wenn für das zweite Semester des laufenden Jahres um Befreiung der Fernsehgebühr angesucht wird.
Weitere Informationen finden sie unter:
Befreiung der RAI-Gebühr für Inhaber eines Stromvertrages
Bei genaueren Fragen können sie uns auch gerne kontaktieren:
Tel. 0473 057300