Richtlinien Sponsoring VION / VEK
Welche Ziele werden verfolgt?
- auf sich aufmerksam machen
- Sichtbarkeit und Präsenz erzeugen
- Bekanntheit schaffen und diese erweitern
- Die eigenen Geschäftsideen (Produkte und Dienstleistungen) vermarkten – (Prinzip von Leistung und Gegenleistung
Welche Kriterien gelten?
- Events und Veranstaltungen mit besonderer „Strahlkraft“ unterstützen
- Den Fokus auf das „Stromnetzeinzugsgebiet“ legen
- Die Beiträge gleichmäßig auf die Gemeinden verteilen
Welche Bereiche werden unterstützt?
- Sport- und Freizeitveranstaltungen
- Kulturveranstaltungen vordergründig Vinschger Tradition und Brauchtum
- Projekte der Jugendarbeit
- der Ankauf von Sportbussen und Vereinsfahrzeugen
- grundsätzlich Antragsteller ohne Gewinnabsicht
Was wird nicht unterstützt?
- von ALPERIA bzw. von anderen konkurrierenden Mitbewerbern bereits gesponserte Events
- Veranstaltungen außerhalb des „Stromnetzgebietes“ des VEK
- Tätigung von Investitionen zum Ankauf von Geräten
- Lfde Tätigkeit der Vereine, Privat- Einzelfirmen, Einzelpersonen,
- Jubiläumsfeiern
Wie wird angesucht?
- Die Anfragen müssen in schriftlicher Form gestellt werden,
- Die Anträge müssen vor dem Ereignis und innerhalb 30. April eines Jahres erfolgen
- Dem Antrag sind Konzept und Budget eines Events, sowie Infos über Leistungen/Gegenleistungen beizulegen
Welches Jahresbudget gilt für das Jahr 2018?
- es werden Mittel für Werbebeiträge von insgesamt € 10.000 bereit gestellt, bei maximal 2.500 € pro Event.
- Für 2018 bereits „gebundene“ Mittel: Rodel-Junioren-WM Laas (1.500 €); Ritterspiele 2018 (2.500 €); 3 Top-Sport-Events (2.400 €).
News

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Wir haben uns im neuen VION-Gebäude in Glurns mit dem Architekten Günther Fritz getroffen und uns kurz mit ihm unterhalten! Lies selbst nach, was er zum Gebäude sagt!
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Neulich waren wir im Garberhof, ein Vorzeigebetrieb im Vinschgau. Bei einem gemütlichen Gespräch übergaben wir Klaus das VION Diplom und haben kurz mit ihm über VION gesprochen
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Wir sind bereit
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